Altanschließergebühr ist Pflicht oder Nicht
Entgegen vielerlei Pressebehauptungen wird jeder Bürger, der das Kommunalabgabengesetz und seine Verwaltungsvorschrift selbst liest; ganz deutlich verstehen dass es den Kommunen nur die Möglichkeiten zur Abgabenerhebung einräumt; Es gibt allerdings keinerlei Abgabenzwang!!!
Antwort auf die oben gestellt Frage lautet deshalb:
Nein, sie ist keine Pflicht!
Es gibt keinerlei staatlich verordneten Gebührenzwang.
Wenn die Abwasserverbände eine Möglichkeit erahnen; an größere Mengen Geld zu leicht und unbeschwerlich heranzukommen, dann werden oft auch die demokratischen Regeln überfahren und die Gemeindevertreter, die letztendlich der Satzung zustimmen müssen mit allerlei Mitteln überzeugt......denn die gewählten Gemeindevertreter müssen der Satzung der Abwasserverbände zugestimmt haben; sonst gilt die Satzung nicht! Und ohne Satzung kein Recht zum Plündern!!!!
Das Kommunalabgabengesetz eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit
Gebühren zu erlassen! es gibt keine Gebührenpflicht!
die Verwaltungsvorschrift erläutert Details.

Die Satzung zur Altanschliesser-Bescheidung wurde in Peitz mit 7 Stimmen beschlossen!  
Achso ???
Soso...

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