Fremde Rohre im eigenen Grundstück und extrem hoher Bescheid

Ein Eigentümer eines Grundstückes in Jänschwalde Ost wunderte sich nicht schlecht, als ihm der Trink-und Abwasserverband im Jahre 2011 einen Altanschließerbescheid über 13.597,14 Euro ins Haus sendete, obwohl die Herrschaften wussten, dass in dessen Grundstück ihre eigenen Rohre in fremden Grundstück liegen, und den Wert des Grundstücks mindern und den Zustand des Grundstücks stören.

Der Eigentümer dachte sich, dann wird er die Flächen zum selben Wert an den TAV verkaufen und hätte dann Ruhe; ....denn:

Es wird nicht nur freier Zugang gefordert, es wurde auch zu
Kanlreinigungszwecken ungefragt über den Zaun geklettert...
und dennoch eine Altanschlussgebühr verlangt....

Eine Trinkwasser-Leitung von 25 Zentimeter Durchmesser durchquert
das Gesamte Grundstück auf der gesamten Frontlänge von 164 Metern....
Eine Hydrant-Leitung von 35 Zentimeter Durchmesser durchquert
das Gesamte Grundstück auf der gesamten Frontlänge von 164 Metern
Eine Abwasser-Leitung aus Betonrohr  von innen 60 Zentimeter Durchmesser und außen 85 Zentimeter Durchmesser durchquert das Gesamte Grundstück auf der gesamten Frontlänge von 164 Metern und noch mehr....

Da dachte sich der verärgerte Eigentümer, er lade die verantwortlichen Ingenieure Herrn Peters und Herrn Koalik zur Grenzbesichtigung ein.....
gesagt getan;

und niemand konnte fortan behaupten, dass er seinen 20jährigen Machtschlaf vertan hätte....alle waren nun genau so wie früher schon über alles richtig informiert!
Allerdings will Macht auch Macht haben...

So veranlasste Landrat Harald Altekrüger auf Antrag des TAV Peitz
einen zwangsweisen Eintrag der Rohre im Grundbuch des Eigentümers
mittels öffentlicher Auslegung, gegen welche es keinerlei rechtliche
Möglichkeiten der Eigentümer gegen den Grundbucheintrag gibt. (kein Einzelfall).

Da lachten sich die Mitarbeiter des TAV herzlich ins eigene Fäustchen und legten sich nicht wieder in den nächsten Machtschlaf.
Denn sie wussten schon, dass Eigentümer im Oberverwaltungsgericht Brandenburg  in Grundbuchsachen keine Widerspruchsmöglichkeit erhalten; und der Widerspruch des Eigentümers natürlich zurückgewiesen wird...!
Sie Überzeugten schnell noch die 7 Gemeindevertreter, welche die Satzungen erlassen dürfen, dass man nun von dem strittigen Eigentümer gleich die dreifache Gebühr verlangen müsse.....und so kam der
Bescheid über 45.373,07 Euro zustande; welcher nun natürlich
Kopfschütteln, Unverständnis und Fragen nach der nächsten Wahl aufwerfen....
denn nun müssen alle Eigentümer von allen Grundstücken die dreifache Gebühr zahlen, oder die Satzung ist wider unwirksam wie beim ersten mal ?


Da kam jemand auf die Idee, mal im Internet zu recherchieren und fand die
13 Fragen an die Vollversammlung der Gemeindevertreter......

und hiernach verfasste jemand die 33 Fragen zur Altanschliesser-Satzung des Trink-und Abwasserverband, die gar schier niemand recht zu beantworten weiß, wie es dazu kam.......