Einsicht in die Originalunterlagen geplatzt

Die von einem Betroffenen geforderte "Offenlegung der Originalunterlagen" auf Grund derer die Kalkulation für die Forderungen über 1.884.110,58 Euro im Jahre 2010  erstellt wurde ist am 25.1.2011 zum angemeldeten Termin zwecks Akteneinsicht in die Originale nicht erfolgt.

Als Begründung wurde mündlich angegeben:

"Die Unterlagen sind 20 JAHRE ALT  und die Aufbewahrungsfrist wäre abgelaufen."

 

Bitte,

kann das jemand erklären, wie man eine aktuelle Kalkulation vor Gericht verteidigen will

wenn die Originalunterlagen; auf die man sich beruft nicht mehr da sind?????

 

Hierzu wurde die von den GEWAP- Mitarbeitern nur mündlich gegebene Auskunft von dem Betroffenen schriftlich angefordert; und lautet:

Hierauf  lautet die die Antwort eines Betroffenen:

Jeder Betroffene Bürger sollte dringend im Rahmen des Anhörungszeitraumes dem Versuch der Forderungsumlage widersprechen wenn er mit diesen Umständen nicht einverstanden ist...!  hierzu ein weiteres Beispiel:

 

Beispiel; Aufbewahrungsfrist für Zahlungsbelege:  Datei-Download

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