Der Fiächenbeitraq setzt sich gem. §§ 1, 4 und 5 der Beitragssatzung wie folgt zusammen:
Anrechenbare Grundstücksfläche 1< Faktor der Geschosszahl 1< Beitragssatz/ m a
a) Flächenbeitrag:
Grundstücksgröße:
8.926,00 m2
davon anrechenbare 
 Grundstücksfläche (§ 4 Abs. 5)
7.446,00 m2
Faktor Geschosszahl (§ 4)
0,5
~eitragssatz (§ 5 Abs. 1, 2)
0,92 €I m2
Flächenbeitro9
'(7.446,00 m2 1< 0,51< 0,92 €I m2)
3.425,16 €
b) Der Aufwandsersatz Ist gem. § 5 Abs. 3 der Beitragssatzung des TAV zusätzlich zum 
 Flächenbeitrag in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten:
Haus- und Grundstücksanschluss
0,00 e
Gesamt
(7.446,00 m2 1< 0,51< 0,92 €I m2 + 0,00 €) .
3.425,16 €
Wir werden Sie gerne beraten.
Sollten Sie von Ihrem Recht auf Anhörung nicht Gebrauch machen, ergeht nach Ablauf der 
 gestellten Frist ein rechtmäßiger Bescheid.
Bitte leisten Sie noch keine Ein20hlung aufgrund dieser Anhörung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Elvira Hölzner 
 Verbandsvorsteherin
- Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf deshalb keiner Unterschrift. -