Auf die schriftliche Frage zur Offenlegung der Berechnung, die dem Betroffenen nicht mündlich so konkret in der Anhörung erläutert wurde bekommt der Betroffene folgende schriftliche Auskunft:

 

Sehr geehrter Herr Niewiadomsky,

wie bereits in der Anhörung am 14.12.2010 persönlich erläutert

wurde der Flächenbeitrag wie folgt berechnet:

 

Frontlänge: 164 m  

 

Ende der Bebauung: 167 m

 

Breite Grundstück in einer Tiefe von 167 m: 190 m 

 

Berechnung: 164 m + 190 m /2 * 167 m

 

= anrechenbare Grundstücksfläche: 29559 m²

 

29.559 m² * 0,5 (Geschossfaktor) * 0,92 €/m² (Beitragssatz) = 13.597,14 € Flächenbeitrag

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Kerstin Liesk

Trinkk- und Abwasserverband

-Hammerstrom/Malxe- Peitz

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Kraftwerkstr. 28 a

03185 Peitz

 

Der Betroffene hatte zur Anhörung die Einwendung vorgetragen die ihm zurückgewiesen wurden und hier im Anschluss nochmals detailliert aufgezählt werden:

 

  1. Weil die Flächen zwischen den Gebäuden Wiese sind und Gärten sind und Wege ohne Abwasser- Anschluss sind werden diese trotzdem berechnet? 
  2. Weil im Grundstück 3 Hektar Wiese sind werden zwei Hektar Wiese berechnet?

          (von der Straße bis zum ersten Haus über ein halber Hektar Hecken und

          Wiesen ohne Kanal- Anschluss)

  1. Weil 8 von 10 Gebäuden keinen Wasseranschluss haben könnte ja von ganz hinten 

     etwas nach vorne gebracht werden um es im ersten Haus in die Kanalisation zu   

     spülen???

  1. Müssen auch Lager- und Abstellgebäude ohne Fenster und Türen die keinen Wasseranschluss und keine Kanalisation besitzen berücksichtigt werden nur weil diese bebaute Fläche sind?
  2. Weil ein Haus Räume im 1.Stock hat werden alle anderen Gebäude im Grundstück auch mit dem Geschossfaktor multipliziert?
  3. obwohl nur ein oder zwei Gebäude bewohnt sind werden 10 oder 11 Gebäude berechnet?
  4. 3 Personen sollen innerhalb 4 Wochen 13.597 Euro aufbringen und trotzdem jährlich die eigene Kanalreinigung im Grundstück selbst bezahlen? Dieser Kanal ist 1952 gebaut und fast 60 Jahre alt und vollständig versandet und müsste selbst dringend erneuert werden, aber den bracht man ja garnicht, wenn man vor sein Haus eine kleine Biokläranlage errichten würde, was aber Anschlusszwang verbietet….

 

Es gibt noch weitere Ansatzpunkte!

 

 

(Die Antworten stehen oben in der Berechnungsformel; welche die 7 Gemeindevertreter beschlossen haben müssen, oder wurden diese genauso über den Tisch gezogen und hatten garnicht gelesen, was sie da Beschlossen haben?)

Der Einzelbürger bekommt zur Anhörung nur Mitteilungen!!!! Aber kein Gehör!!!!

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